Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen „Bünting LernRaum“
Präambel
Das internetgestützte Lernmanagement-System „Bünting LernRaum“ dient zur Unterstützung der beruflichen Bildung in der Unternehmensgruppe Bünting. Zu diesem Zweck setzt auch die J. Bünting Beteiligungs AG, als ein Unternehmen der Bünting Unternehmensgruppe, dieses System ein. Lehrende und Lerner kommunizieren miteinander über das Lernportal und qualifizieren sich u.a. mittels interaktiver Lernprogramme. Das Lernportal ist über das Internet zu erreichen und dadurch ortsunabhängig für Lehrende und Lerner zugängig. Die Nutzung des Portals ist nur mit personalisierten Zugangsdaten möglich.
§ 1 Vertragsgegenstand
Bünting räumt dem Nutzer kostenlos das Recht ein, den Bünting LernRaum zu nutzen.
§ 2 Benutzerkennung und Passwort
(1) Nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bzw. des Arbeitsvertrages sowie Abschluss dieses Vertrages stellt Bünting dem Nutzer einen persönlichen Freischaltcode für den Bünting LernRaum zur Verfügung.
(2) Liegt keine interne E-Mailadresse vor, kann der Nutzer Bünting freiwillig eine gültige private E-Mailadresse mitteilen. Die E-Mailadresse wird ausschließlich für die Nutzung des Bünting LernRaums genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Eine Änderung der E-Mailadresse wird unverzüglich mitgeteilt. Wenn der Nutzer seine private E-Mail-Adresse nicht angeben möchte, stellt Bünting dem Nutzer eine alternative Möglichkeit zur Verfügung.
(3) Der Freischaltcode ist vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
(4) Die Gültigkeit von Benutzerkennung und Passwort endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, dem Ende der Ausbildung oder auch beim vorzeitigen Ausscheiden des Auszubildenden/Mitarbeiters.
(5) Bünting behält sich vor, die Benutzerkennung auszutauschen oder zu sperren. Die jeweils neuen Benutzerkennungen werden dem Nutzer in angemessener Frist vor Sperrung der alten Kennungen mitgeteilt.
§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
(1) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere,
- für einen angemessenen, aktuellen Virenschutz seines Systems zu sorgen. Dies ist sein alleiniger Verantwortungsbereich.
- seinen Email-Account regelmäßig abzurufen und zu pflegen.
- die persönliche Benutzerkennung sowie das Passwort vor dem Zugriff durch andere Mitarbeiter und unberechtigte fremde Dritte geschützt aufzubewahren.
- die Bedienung der Anwendung gemäß den Beschreibungen von Bünting auszuführen ist. Maßgebend ist jeweils die aktuelle, von Bünting zur Verfügung gestellte Fassung,
- keine Screenshots des Bünting LernRaums an unternehmensfremde Personen zu verschicken.
(2) Namensänderungen, Änderungen der Adresse und/oder sonstiger notwendiger Registrierungsdaten sind Bünting vom Nutzer unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
(3) Die bereitgestellten Informationen werden nur zur eigenen Verwendung des Nutzers durch Bünting überlassen. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig. Ebenso ist eine anderweitige Nutzung von Hintergrundinformationen aus dem Bünting LernRaum oder deren Weitergabe an fremde Dritte untersagt.
(4) Der Zugriff und der Download der Daten erfolgt über einen geschützten Kanal. Ein absoluter Schutz gegen Manipulation ist jedoch unmöglich. Sollten dem Nutzer Veränderungen am Inhalt der Datei (Plausibilität/Verwertbarkeit) oder am Verhalten des Systems (Downloadzeiten/ Firewallmeldungen) auffallen, ist er verpflichtet, diese unverzüglich und möglichst detailliert an Bünting zu melden.
(5) Der Nutzer erkennt mit Zugang zum Nutzerbereich die jeweils gültigen Regelungen an und verpflichtet sich, diese Nutzungsbedingungen einzuhalten.
§ 4 Administrator- und Trainerrechte
(1) Der Administrator/ die Administratorin sowie die Trainer/innen der jeweiligen Kurse verfügen über besondere Rechte innerhalb vom LMS. Beide Rollen können im Bünting LernRaum Inhalte bearbeiten und verändern sowie personenbezogene Daten einsehen.
(2) Die Nutzungsdaten sind der Administration des Bünting LernRaums und der Leitung des jeweiligen Kursraums zugänglich, nicht jedoch anderen Nutzer/innen.
(3) Die Kontaktdaten des Nutzers sind für andere Nutzer/innen nicht sichtbar.
§ 5 Sperrung der Benutzerkonten
(1) Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass Bünting in folgenden Fällen das Recht zur sofortigen Sperrung aller zur Nutzung des Bünting LernRaums relevanten Benutzerkonten hat:
- Erkennbarer Missbrauch des Systems durch den Nutzer oder einen Dritten, der die Nutzerdaten missbräuchlich nutzt.
- Missbrauch des von Bünting nach § 2 dieser Vereinbarung mitgeteilten Freischaltcodes.
(2) Gesperrte Benutzerkonten können von Bünting auf Antrag des Nutzers wieder freigegeben werden, wenn der Sperrungsgrund entfallen ist.
§ 6 Gewährleistung
(1) Bünting übernimmt keine Gewähr für die kontinuierliche Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der angebotenen Internet-Anwendung des Bünting LernRaums.
(2) Bünting übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Inhalte (Informationen, Dienste, Produkte usw.).
§ 7 Haftung
(1) Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit, dass der Abschluss dieses Nutzungsvertrages keinerlei Einfluss im Sinne einer Haftungserleichterung auf die dem Nutzer obliegenden Pflichten hat.
(2) Bünting haftet dabei unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Bünting nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) oder eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verursacht wurde. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach dem vorgenannten Absatz dieser Haftungsreglung entsprechend heranzuziehen.
Eine weitergehende Haftung seitens Bünting ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
§ 8 Änderungen der vertraglichen Bestimmungen, Kündigung
(1) Beabsichtigt Bünting einzelne Vertragsbestimmungen zu ändern, wird der Änderungsvorschlag dem Nutzer schriftlich oder in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer ihnen nicht schriftlich oder in Textform innerhalb von sechs Wochen nach Absendung der Änderungsmitteilung durch Bünting widerspricht. Bünting wird auf diese Folge in der Mitteilung gesondert hinweisen. Übt der Nutzer sein Widerspruchsrecht aus, ist Bünting berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen
(2) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner zum Schluss eines jeden Werktages kündbar. Die Kündigung muss Bünting oder dem Nutzer mindestens sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
(3) Die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Nutzer verpflichtet er sich, sämtliche ihm im Zuge der Geschäftsverbindung bekanntwerdenden Informationen und Unterlagen ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Datenschutzvorgaben zu verwenden.
(2) Bünting ist berechtigt, die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbindung dieser Vereinbarung auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Bei Nutzung einer privaten E-Mail-Adresse des Nutzers erfolgt dies ausschließlich mit dessen Einwilligung.
(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten findet der Nutzer in den Datenschutzhinweisen „Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses“.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
(2) Gerichtsstand ist Leer.
(3) Dieser Vertrag ist schriftlich geschlossen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Soweit nicht dieser Vertrag eine Änderung in Textform zulässt, bedarf es zu seiner Änderung einschließlich dieses Schriftformerfordernisses ebenfalls der Schriftform.